Nummer | 12 |
Titel | Brief von der Kirchenverwaltung an die Regierung von Niederbayern, 1.4.1927 |
Datum | 1927-04-01 |
Thema | Antrag, dass August Högn die Chorregentenstelle übernimmt |
Feld 1 | der Kirchenverwaltung |
Feld 2 | die Regierung von Niederbayern |
Fundort | Pfarrarchiv |
./. 3 Beilagen
Chorregent Max Rauscher von Ruhmannsfelden hat bei der Regierung sowohl als beim Bischöflichen Ordinariate Regensburg Beschwerde erhoben gegen die Kirchenverwaltung wegen zu geringer Besoldung für seine Leistungen auf dem Kirchenchore. (Beilage 1) Nebenbei bemerkt betrug die Entlohnung im Jahre 1926 ca 1400 M bei durchschnittlich 5 stündiger Arbeitsleistung in der Woche, die widerrechtlichen Überforderungen nicht mit eingerechnet.
Die Entscheidung der kirchlichen Oberbehörde, wonach kein anderer Ausweg sich finden lasse, als den Dienstvertrag zu lösen liegt bei. (Beilage 2)
Aus diesem Grunde und noch anderen Gründen, wie aus der Protokollabschrift des Kirchenverwaltungsbeschlusses ersichtlich ist, hat die Kirchenverwaltung den Dienstvertrag mit Rauscher ab 1. Januar 1927 gekündigt, ihm aber noch die Möglichkeit geboten, ab 1. April einen neuen Dienstvertrag einzugehen unter folgenden Bedingungen:
1.) In der Kirchenverwaltungssitzung Abbitte zu leisten.
2.) einen neu entworfenen Dienstvertrag einzugehen. (Beilage 3)
Rauscher wurde zur Sitzung frühzeitig geladen und ist zu derselben rechtzeitig erschienen. Er weigerte sich trotz dreimaliger Anfrage Abbitte zu leisten. Zudem war sein Benehmen so ungeziemend, daß dies allein schon hinreichend gewesen wäre, keinen neuen Vertrag mehr mit ihm abzuschließen. Die Angelegenheit war hiemit für die Kirchenverwaltung erledigt, Rauscher entlassen. Die Kirchenverwaltung könnte auch mit Rauscher nie mehr sich einigen. Sie weiß sich gedeckt durch die ganze Kirchengemeide.
Die Kirchenverwaltung stellt nunmehr an die hohe Regierung von Niederbayern die ergebenste und dringende Bitte:
"Es wolle gnädigst genehmigt werden, daß die Chorregentenstelle in Ruhmannsfelden bis auf weiteres von einem Lehrer übernommen werden dürfe."
In Betracht könnte nur Hauptlehrer Högn kommen, der allein die zu Übernahme des Kirchenchores notwendigen musikalischen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und vor Rauscher schon 3 Jahre den Kirchenchor zur größten Zufriedenheit der ganzen Kirchengemeinde versehen hat.
Der unterzeichnete Vorstand erklärt sich bereit, bei dienstlicher Inanspruchnahme des Herrn Hauptlehrer Högn während der Schulzeit dieselbe mit Religionsunterricht auszufüllen. Bei levit. Leichen, die äußerst selten sind - schon volle 8 Monate war keine mehr - würde der Ausfall der Stunden durch gewissenhafte Nachholung derselben wieder hereingebracht werden.
Die politische Gemeinde Ruhmannsfelden sowohl, als auch die größtenteils hier eingepfarrte Gemeinde Zachenberg schließt sich der Bitte der Kirchenverwaltung an; erstere verspricht sobald die Verhältnisse es gestatten eine Wohnung bereit zu stellen und es so zu ermöglichen, einen pensionierten Lehrer als Chorregent anzustellen. Andere Chorregenten könnten angesichts der mißlichen finanziellen Lage der Kirche wie auch der Kirchengemeinde nicht in frage kommen.
Die Kirchenverwaltung wie auch die beteiligten Gemeinderäte sehen mit vollem Vertrauen der wohlwollenden Gewährung ihrer vorgetragenen Bitte entgegen.
Der Kirchenverwaltungsvorstand